Vertice di Bruxelles – La Germania lotta contro gli eurobond
Hendrik Kafsack, Nikolas Busse, Manfred Schäfers
Gli eurobond, Titoli di stato comunitari, sono vietati dal diritto UE
– Ancora insanabili le posizioni di Germania e Francia sull’introduzione degli eurobond:
– La cancelliera Merkel, e il ministro Finanze, Schäuble ribadiscono: gli eurobond non contribuiscono alla crescita;
– a sostegno della posizione politica i tedeschi si appellano ai trattati UE (art. 125), che proibirebbero l’assunzione di responsabilità reciproche tra i paesi UE, gli eurobond rientrerebbero in questa categoria. Non potrebbero essere introdotti senza una modifica del Trattato … che preveda anche un limite al debito ancorato nella Costituzione.
o I giudici della Corte costituzionale tedesca stanno verificando la compatibilità degli eurobond con la Costituzione tedesca; sul meccanismo di aiuti ai paesi dell’euro si erano già espressi: la Germania non deve sottostare ad alcun meccanismo indefinito di una ‘comunità di responsabilità’;
o ventilate ipotesi di referendum popolare in Germania perché la popolazione tedesca decida quanto potere vuole devolvere a Bruxelles, in caso venga cambiato il Trattato UE e di conseguenza lo debba essere anche la Costituzione tedesca.
– Francia e Italia, i maggiori promotori degli eurobond, non sono disturbati dalle motivazioni giuridiche ad essi contrari.
– I presidenti dei partiti socialdemocratici e i capi di governo europei hanno chiesto a maggioranza il completamento del patto fiscale con un protocollo per la crescita; maggiori aiuti dalla BCE e i project-bond per finanziare progetti infrastrutturali …
– Il presidente SPD, Gabriel, ha escluso la rinegoziazione del patto fiscale, come chiesto dal presidente francese, Hollande.
o Divisione tra i socialdemocratici sugli eurobond; il tedesco Gabriel: remore alla loro introduzione, a causa delle regole nella Costituzione tedesca …
– Per il vertice UE di Bruxelles, non prevista alcuna risoluzione, le decisioni saranno prese solo a giugno.
– Illusorio che sia facile promuovere la crescita, da dove verrebbero i soldi per gli investimenti? L’esperienza dimostra che possono farlo solo riforme strutturali, liberalizzazioni e riforma del mercato del lavoro (segretario di Stato alle Finanze tedesco).
– La Germania non sarebbe isolata sulla questione eurobond: condividerebbe la posizione tedesca Spagna, Portogallo, Danimarca e Irlanda, che hanno intrapreso riforme sociali;
o nonostante la pressione dei mercati, il primo ministro spagnolo, Rajoy, non li considera utili per la Spagna, che ha bisogno di aiuti immediati; Rajoy chiede alla BCE di acquistare nuovamente titoli statali dei paesi dell’euro in difficoltà; Rajoy intende mantenere le riforme concordate con la UE.
– Presidente francese, Hollande: prendere in considerazione tutte le ipotesi per la crescita, tutti i paesi dell’eurozona devono avere condizioni favorevoli di accesso ai capitali.
– Oltre alla disputa sugli eurobond, all’Odg l’utilizzo più efficace dei fondi strutturali UE. Nel ministero tedesco dell’Economia si parla di incanalare i fondi strutturali verso progetti rilevanti per la crescita, ampliare di €10MD i capitali versati alla BEI consentirebbe crediti aggiuntivi di €80MD.
– Merkel chiede altre riforme strutturali nel mercato interno UE, tra cui aumento della mobilità dei giovani disoccupati.
– Presidente Commissione UE, Barroso, ha comunicato che sarà stanziata per gli 8 paesi europei con una disoccupazione giovanile oltre il 30% (Grecia, Irlanda, Italia, Lettonia, Lituania, Portogallo Slovacchia e Spagna) la somma di €7,3MD, per 460 000 giovani disoccupati e 56 000 PMI.
– Parlamento UE: per l’introduzione a di una imposta sulle transazioni finanziarie entro il 2014, anche solo da parte di alcuni paesi, se GB o Svezia contrari.
o Anche con un’aliquota bassa la UE potrebbe avere forti entrate (calcolati €57MD/anno), da usare per appoggiare la politica di crescita (+0,4%).
L’imposta varrebbe per tutti gli agenti che hanno sede nella UE, anche se la transazione avviene altrove (Londra, NY, etc.); secondo la proposta della Commissione UE sarebbe lo 0,1% per azioni e obbligazioni, lo 0,01% per i derivati.
Gipfeltreffen in Brüssel Deutschland kämpft in Brüssel gegen Eurobonds
23.05.2012 · Auf dem EU-Gipfel in Brüssel streiten Frankreich und Deutschland über gemeinsame Anleihen der Eurostaaten: Bundeskanzlerin Merkel lehnt sie weiter ab. Frankreichs Präsident Hollande erneuerte seine Forderung nach Eurobonds.
Von Hendrik Kafsack, Nikolas Busse, Manfred Schäfers
– Die Positionen Deutschlands und Frankreichs zur Einführung von Eurobonds sind weiter unversöhnlich. Auf einem EU-Gipfel am Mittwochabend in Brüssel bekräftigte Bundeskanzlerin Merkel, dass gemeinsam begebene Staatsanleihen der Eurostaaten „kein Beitrag zur Ankurbelung des Wachstums“ seien. Die EU-Verträge verböten die gegenseitige Haftungsübernahme zwischen den Eurostaaten, sagte die Kanzlerin. „Darunter fallen nach unserer Auffassung auch Eurobonds.“ Ähnlich niedrige Zinsen in der Eurozone hätten in der Vergangenheit zu „schweren Fehlentwicklungen geführt“.
– Der französische Präsident Hollande blieb dagegen bei seiner Forderung, „alle Ideen für das Wachstum auf den Tisch zu legen“. Alle Länder der Eurozone müssten zu günstigen Konditionen Zugang zu Kapital erhalten.
– Die Teilnehmer des Gipfels hoben hervor, dass für die Sitzung am Mittwoch keine Beschlüsse vorgesehen waren. Entscheidungen sollen erst im Juni fallen. EU-Ratspräsident Van Rompuy hatte das Treffen einberufen, um darüber zu debattieren, wie die EU das Wachstum ankurbeln kann. Neben dem Streit über die Eurobonds geht es unter anderem darum, die Gelder aus den EU-Strukturfonds effektiver zu nutzen.
– Frau Merkel verlangte weitere Strukturreformen im Binnenmarkt, unter anderem um Mobilität von arbeitslosen Jugendlichen zu erhöhen. EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso nannte am Abend die Summe von 7,3 Milliarden Euro, die für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in bestimmten Ländern Europas zur Verfügung gestellt werden solle. Das Geld sei für eine beschleunigte Umsetzung oder Neuzuweisung in den nicht genutzten EU-Kassen ermittelt worden, erklärte die Kommission. Es sei umgewidmet worden und solle 460.000 Jugendlichen und 56.000 kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen. Das Geld solle den acht Staaten zugute kommen, in denen die Jugendarbeitslosigkeit über 30 Prozent liege: namentlich Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Portugal, die Slowakei und Spanien.
– Auch Finanzminister Schäuble sagte, die Einführung von Eurobonds würden falsche Anreize setzen. Sein Staatssekretär Steffen warnte vor der Illusion, man könne das Wachstum einfach ankurbeln. Woher sollten die Mittel für die Investitionen kommen, fragte er. Kein Land könne sich das Geld selbst drucken, bei defizitären Haushalten müsste man dafür neue Kredite aufnehmen. Die deutsche Erfahrung zeige, dass man mit Strukturreformen, Liberalisierungen und einer Reform des Arbeitsmarktes Wachstum schaffen könne. Gebe man nur mehr Geld aus, erhalte man ein Strohfeuer, warnte Steffen.
– Im Bundeswirtschaftsministerium sprach man sich dafür aus, die Strukturfonds auf wachstumsrelevante Projekte auszurichten. Eine Ausweitung des eingezahlten Kapitals bei der Europäischen Investitionsbank um zehn Milliarden Euro würde zusätzliche Kredite von 80 Milliarden Euro ermöglichen, hieß es dort.
– Hohe Beamte in Berlin widersprachen dem Eindruck, dass Deutschland in der Eurobond-Diskussion isoliert sei, und verwiesen auf den spanischen Ministerpräsidenten Rajoy, der trotz des Drucks durch die Märkte weiter an den mit der EU vereinbarten Reformen festhalten wolle. Der Konservative Rajoy hatte zu Wochenbeginn in Chicago gesagt, dass Eurobonds seinem Land nicht nützten, es brauche schnell Hilfe.
– Er verlangte, dass die Europäische Zentralbank (EZB) wieder Anleihen von bedrängten Euroländern aufkauft.
– Aus Berliner Sicht liegen auch Portugal, Polen, Dänemark oder Irland auf der Linie der Bundeskanzlerin, weil sie Sozialreformen in Angriff genommen haben.
– Die sozialdemokratischen Parteivorsitzenden und Regierungschefs in Europa verlangten mehrheitlich eine Ergänzung des Fiskalpakts um ein Wachstumsprotokoll, mehr Hilfe von der EZB und sogenannte Projektbonds, mit denen einzelne Infrastrukturprojekte mit Geld aus dem EU-Budget gefördert werden können.
– Der SPD-Vorsitzende Gabriel schloss eine Neuverhandlung des Fiskalpakts, wie sie Hollande hatte anklingen lassen, aus.
o Unter den Sozialdemokraten herrschte keine Einigkeit über Eurobonds. Gabriel war wegen des Bundesverfassungsgerichts skeptisch, ob sie eingeführt werden könnten.
– Das EU-Parlament hat sich derweil in Straßburg für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer bis Ende 2014 ausgesprochen. Zur Not soll diese auch nur von einigen EU-Ländern erhoben werden, wenn sich Länder wie Großbritannien oder Schweden weiter gegen die Steuer sperren.
– EU-Kommissar Semeta sagte, schon mit einem niedrigen Steuersatz könne die EU hohe Einnahmen erzielen, mit denen dann auch die Wachstumspolitik unterstützt werden könne. Die Kommission beziffert die zu erwartenden Einnahmen aus der Steuer auf 57 Milliarden Euro im Jahr. Falls das Geld erfolgreich investiert werde, könne damit das Wachstum in der EU um bis 0,4 Prozent der Wirtschaftsleistung angekurbelt werden, hieß es am Mittwoch in Brüssel. Wirtschaftskommissar Olli Rehn kündigte an, im Juni detaillierte Vorschläge vorzulegen, wie die Einnahmen genutzt werden sollten.
– Die Finanztransaktionssteuer soll nach dem Votum des Parlaments immer anfallen, wenn ein Akteur des Geschäfts in der EU sitzt. So müsste die Deutsche Bank für ihre Geschäfte mit Aktien, Anleihen oder Derivaten auch dann eine Steuer zahlen, wenn sie die Transaktion nicht in Frankfurt, sondern in London oder New York abwickelte. Damit will das EU-Parlament vermeiden, dass die Beteiligten die Steuer umgehen können, indem sie Geschäfte verlagern.
– Der Steuersatz soll für Aktien und Anleihen 0,1 Prozent betragen. Für Derivate sollen 0,01 Prozent anfallen. Das entspricht dem Vorschlag der Kommission. Im Ministerrat sperren sich mehrere EU-Länder gegen die Finanztransaktionssteuer, darunter Großbritannien und Schweden
Gemeinsame Staatsanleihen Eurobonds sind nach EU-Recht verboten
23.05.2012 · Gemeinschaftsanleihen sind nicht nur eine Frage der politischen Überzeugung, sondern auch der rechtlichen Möglichkeiten. Und die gibt das Europarecht derzeit nicht her – sagen Juristen.
– Während die Euro-Staaten über die Notwendigkeit von Eurobonds streiten, scheint eine Hauptfrage in der öffentlichen Diskussion kaum eine Rolle zu spielen: Ob solche gemeinschaftlich begebenen Anlagen überhaupt mit dem Europarecht vereinbar sind. Dabei sind die Zweifel daran groß, selbst unter Juristen, die bei den umstrittenen Rettungsaktionen für Griechenland noch keine Bedenken hatten. Der Europarechtler Ingolf Pernice, Hochschullehrer der Berliner Humboldt-Universität, sagt eindeutig: „Eurobonds können nicht ohne Vertragsänderung eingeführt werden.“ Und diese dürfte inklusive Ratifizierung in allen teilnehmenden EU-Ländern und den teilweise notwendigen Referenden seiner Einschätzung nach mindestens zehn Jahre dauern.
– Auch Professor Franz Mayer aus Bielefeld stellt in einem Aufsatz in der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ fest, dass die Gemeinschaftsanleihen mit der No-Bailout-Klausel kaum vereinbar seien. Der Hochschullehrer hat die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren um die Rettung hochverschuldeter Euro-Länder vertreten, das im vergangenen September für große Aufmerksamkeit sorgte – und seitdem Grundlage für viel Spekulation über den weiteren Karlsruher Kurs bei der Rettung kriselnder Staaten bietet. Während Mayer die Griechenlandhilfen des vorläufigen Rettungsfonds (Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität EFSF) ausdrücklich verteidigt, sieht er den Bogen bei Eurobonds überspannt.
Eurobonds nur mit Vertragsänderung
– Knackpunkt ist auch hier Artikel 125 im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen [union]e (AEUV), der unter dem Begriff „No-Bailout-Klausel“ selbst Nichtjuristen inzwischen leicht über die Lippen geht. Dort heißt es, dass weder die [union]e noch die einzelnen Mitgliedstaaten für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften haften und nicht für derartige Verbindlichkeiten eintreten dürfen. Im Zusammenhang mit den Hilfszahlungen wurde auch der lang vergessene zweite Absatz wiederentdeckt, der einem Mitgliedstaat „bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen“ aus der Patsche hilft.
– Während Europarechtler wie Pernice und Mayer in den bisherigen Maßnahmen noch keinen Verstoß gegen dieses Prinzip sehen, reihen sie sich beim Thema Eurobonds in die Reihe der Kritiker ein. Eurobonds dürfe es nur mit einer Vertragsänderung geben, die auch eine verfassungsrechtliche Schuldenbremse beinhalten müsse, betont Pernice. Mayer stellt zudem fest, dass es in den europäischen Verträgen schon gar keine Kompetenzgrundlage für eine Europäische Schuldenagentur gebe, über die nach den bisherigen Vorschlägen die Eurobonds verwaltet werden sollen.
Barroso ist glühender Anhänger
– Frankreich und Italien, die derzeit größten Fürsprecher von Eurobonds, scheinen diese juristischen Einwände wenig zu stören – und in der Tat ist derzeit unklar, welche Instanz diese überhaupt ins Feld führen sollte. Oberste Instanz, gar „Hüter der europäischen Verträge“, ist der Europäische Gerichtshof, der bisher noch nicht die Gelegenheit bekam, sich mit dieser Materie auseinanderzusetzen. Dazu müsste schon die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die EU-Mitgliedstaaten einleiten, die mit der Schaffung von Eurobonds gegen Europarecht verstoßen.
In der derzeitigen Gemengelage mit EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso als glühendem Anhänger der Gemeinschaftsanleihen ist das keine wahrscheinliche Option. Allerdings könnte das Bundesverfassungsgericht einmal über seinen Schatten springen und die Luxemburger Kollegen in einem Vorlageverfahren selbst anrufen.
Wie viel Macht für Brüssel?
– Für die Eurobonds-Gegner ist der Ruf nach dem Bundesverfassungsgericht ohnehin geradezu obligatorisch. Doch auch in Karlsruhe ist der Spielraum eingeschränkt, schließlich prüfen die obersten deutschen Richter in erster Linie die Vereinbarkeit mit dem deutschen Grundgesetz, für Europarecht sind sie formal nicht zuständig – es sei denn, sie stellen einen „ausbrechenden Rechtsakt“ fest, der die Grenzen der noch tolerierbaren europäischen Rechtsdehnung endgültig übersteigt. Schließlich haben die Karlsruher Richter in ihrem Grundsatzurteil zum Rettungsschirm eindeutig klargestellt, dass Deutschland sich keinem „unüberschaubaren Mechanismus einer Haftungsgemeinschaft“ unterwerfen dürfe.
– Schon direkt nach dem Urteil haben Europarechtler dies als unüberwindbare Hürde für Gemeinschaftsanleihen interpretiert. Seitdem mehren sich die Stimmen, auch aus dem Bundesverfassungsgericht, die laut darüber nachdenken, ob mit einer Änderung der Verträge nicht das Grundgesetz geändert werden müsste. Damit könnte zum ersten Mal auch das Volk selber darüber abstimmen, wie viel Macht es an Brüssel abgeben will.