Pagano gli azionisti per la riduzione delle imposte sulle imprese?

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[cfr. DIE WELT, 05-05-04, LE SOCIETÀ EREDITATE AVRANNO SGRAVI FISCALI]

Il governo ha approvato due progetti di legge per lo sgravio fiscale delle imprese; le leggi dovranno essere approvate anche dal Bundesrat, dove ha la maggioranza l’Unione Cdu-Csu , che ha segnalato la disponibilità ad accettarle, con qualche correzione.

Si tratta di misure che affiancano le riforme dell’Agenda 2010.

  1. Riduzione dal 25 al 19% dell’aliquota sulle imprese, che favorisce soprattutto le grandi società; il costo previsto
  2. sgravi per l’imposta sulle società commerciali e sull’imposta di successione, che riguarda soprattutto le Pmi.

Le proroghe e la deduzione di questa imposta dovrebbe essere limitata a imprese con un patrimonio fino a €100mn.; i mancati introiti sono calcolati in €400-450mn.

Il ministro tedesco delle Finanze respinge la proposta dell’Unione di finanziare gli sgravi sull’imposta di successione con un aumento delle imposte sui dividendi dal 50 al 57%, come già previsto dal governo bavarese in una legge da poco varata.

Berlin – Zahlen Aktionäre für niedrigere Unternehmenssteuern?

DIE WELT, 05-05-04, LE SOCIETÀ EREDITATE AVRANNO SGRAVI FISCALI

04. Mai 2005 –
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch zwei Gesetzentwürfe zu steuerlichen Entlastung der Unternehmen gebilligt. Zur Gegenfinanzierung ist Finanzminister Hans Eichel (SPD) auch bereit, Dividenden höher zu besteuern. Die Union signalisierte Offenheit für einen solchen Schritt und forderte weitere Nachbesserungen am Regierungskonzept.

Eichel drängte die Union, die seine Finanzierungsvorschläge für die verabredeten Steuersenkungen großteils ablehnt, zu einer schnellen Zustimmung: „Es geht darum, dass wir noch vor der Sommerpause im Gesetzesblatt sind.” Der Vize-Fraktionschef der Union im Bundestag, Michael Meister, sagte, wenn die Regierung ihr Konzept nachbessere, könnten die Gesetzentwürfe schon nächste Woche im Parlament beraten werden. Auch Wirtschaftsvertreter drängten zur Eile.

„Die Tür ist offen für jede Art von Gesprächen”

Die Zeit ist reif für niedrigere Steuern

„Die Tür ist offen für jede Art von Gesprächen”, sagte Eichel. Den Unionsvorschlag, die Erbschaftsteuerentlastungen bei Betriebsfortführung durch eine höhere Dividendensteuer zu finanzieren, lehnte er ab. Als Finanzierungselement zur Senkung der Körperschaftsteuer sei dieses Instrument aber eine Option.

Die verabschiedeten Maßnahmen flankierten die Reformen der Agenda 2010 und seien ein wichtiger Beitrag zur Stärkung von Konjunktur und Wachstum, erklärte das Finanzministerium.

Für große und kleine Betriebe

Zum einen will die Regierung den Körperschaftsteuersatz von 25 auf 19 Prozent senken , was insbesondere Großunternehmen zu Gute käme. Dagegen sollen Entlastungen bei der Gewerbe- und der Erbschaftsteuer beim Betriebsübergang vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen nützen.

Bei der Erbschaftsteuerreform hat sich Finanzminister Eichel (SPD) zwar an eine frühere Vorlage von Bayerns Finanzminister Faltlhauser (CSU) gehalten. Aber die Landesregierung in München hat am Dienstag eine eigene, überarbeitete Gesetzesinitiative beschlossen. Zur Gegenfinanzierung will sie die Dividendenbesteuerung von 50 Prozent auf 57 Prozent erhöhen. Im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens müssen Aktionäre derzeit 50 Prozent der Dividenden versteuern. Eine Erhöhung dieses Satzes hatte Bundeskanzler Schröder angekündigt, ist aber nicht Teil von Eichels Gesetzesplänen.

Sowohl nach dem Entwurf der Regierung als auch nach dem Plan der Union sollen Stundung und Erlaß der Erbschaftsteuer auf Unternehmensvermögen bis 100 Millionen Euro begrenzt werden . Zudem müssen bei beiden Anteilseigner an Kapitalgesellschaften, die ebenfalls profitieren wollen, mit mehr als 25 Prozent an dem Unternehmen beteiligt sein.

Die Steuerausfälle durch die Entlastung des Mittelstands von der Erbschaftsteuer werden auf 400 bis 450 Millionen Euro beziffert. Der Steuernachlaß soll nach Eichels Entwurf nur für “produktiv eingesetztes Vermögen” gelten, nicht aber für vorübergehende Kapitalanlagen.

Abgrenzungsprobleme bei der Betriebsgröße

Die geltenden Begünstigungen für Betriebsvermögen sollen nur noch für die Unternehmen gelten, die so groß sind, daß sie nicht vom neuen Erbschaftsteuerrecht profitieren. Für die anderen ergeben sich neue Abgrenzungsprobleme.

In Eichels Entwurf heißt es: “Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist zu prüfen, ob das Gesetzesziel noch zielgenauer durch angemessene und vertretbare Maßnahmen erreicht werden kann.”

Union bleibt bei ihrer Kritik

Die Zielrichtung der beiden Gesetzesvorhaben entspricht den Verabredungen von Regierung und Union beim „Job-Gipfel” Mitte März. Allerdings lehnt die Union die von Eichel vorgeschlagene Gegenfinanzierung für die Steuersenkungen größtenteils ab, etwa die höhere Mindestgewinnbesteuerung von Unternehmen. Die Regierung hat sich ihrerseits gegen den Unionsvorschlag ausgesprochen, die Erbschaftsteuerentlastung durch eine höhere Dividendenbesteuerung zu finanzieren. Beide Gesetzesvorhaben der Regierung bedürfen der Zustimmung des Bundesrates, in dem die unionsregierten Länder die Mehrheit haben.

Text: FAZ.NET mit mas./F.A.Z. und Reuters

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