Le società ereditate avranno sgravi fiscali

Germania – economia – fisco – Pmi

<102995841"> Die Welt 05-05-04

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Il gabinetto bavarese ha concordato con il gruppo Cdu-Csu del Bundestag un progetto di legge in base al quale le Pmi imprese non dovranno più pagare le tasse di successione se continueranno l’attività per almeno dieci anni; la proposta vale solo per imprese con patrimoni fino a €100mn., e solo per i patrimoni produttivi.

Le grandi imprese, i capitali o gli immobili affittati sono esclusi dallo sgravio fiscale.

Le mancate entrate fiscali derivanti di €400mn. dovrebbero essere compensate, secondo l’Unione, da un aumento delle tasse sui dividendi dal 50 al 57%.

Il ministro delle Finanze Spd , Eichel, presenterà oggi al governo una proposta basata sul progetto di legge bavarese, ma senza le proposte sulla copertura finanziaria.

Eichel presenterà inoltre un progetto di legge per la riduzione delle tasse sulle imprese e che consente di dedurre gran parte delle imposte sulle imprese commerciali dalle imposte sulle entrate.

Un portavoce del ministero delle Finanze fa presente che le imposte di successione sono materia di competenza dei Land, motivo per cui non vi può essere un finanziamento tramite la Federazione e i Land. Le entrate provenienti dalle imposte sui dividendi spettano a Federazione, Land e Comuni assieme.

Governo ed opposizione si sono accordati sull’imposta di successione e sulla riduzione delle imposte sulle imprese già sette settimane fa’. Il governo spera in tal modo di incentivare gli investimenti; ora non conviene più a molti spostare gli utili all’estero, per cui aumenterebbero anche le entrate fiscali; Eichel calcola un aumento di €2,2md.

È ancora in discussione la copertura finanziaria della riduzione delle imposte sulle imprese. Eichel vorrebbe aumentare l’aliquota minima sugli utili e limitare la deduzione delle perdite per i fondi. Die Welt 05-05-04

Firmen-Erben sollen entlastet werden

Bundesregierung und Opposition streiten aber um Finanzierung – Union für höhere Dividendensteuer

Berlin – Mittelständische Unternehmen können schon bald mit Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer rechnen: Bundesfinanzminister Hans Eichel, (SPD) das Land Bayern und die Unionsfraktion im Bundestag haben in etwa gleichlautende Gesetzentwürfe vorgelegt.

Das bayerische Kabinett beschloß einen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgestimmten Entwurf. Demnach soll mittelständischen Unternehmen die Erbschaftsteuer ganz erlassen werden, wenn sie den Betrieb zehn Jahre weiterführen. Das gilt aber nur für Betriebe mit einem Vermögen bis 100 Mio. Euro. Die Begünstigung soll nur für produktiv eingesetztes Vermögen gelten. Großunternehmen, Kapitalvermögen oder vermietete Immobilien sind von der Entlastung ausgenommen. Die erwarteten Steuerausfälle von 400 Mio. Euro im Jahr sollen nach den Vorstellungen der Union durch eine Erhöhung der Dividendensteuer von 50 auf 57 Prozent gedeckt werden.

Minister Eichel will heute im Bundeskabinett eine Vorlage einbringen, die auf dem bayerischen Entwurf basiert. Er enthält allerdings keinen Vorschlag zur Gegenfinanzierung. Zugleich will der Minister dem Kabinett einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die Körperschaftsteuer gesenkt und die Gewerbesteuer in größerem Maße auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann.

Der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser und Unionsfraktionsvize Michael Meister erklärten, daß die Entlastung des Mittelstandes bis zur Sommerpause erreicht werden könnte, wenn die Bundesregierung die Unions-Gesetzesinitiative zur Erbschaftsteuer vollständig übernähme. Sie sprachen von einer “seriösen Gegenfinanzierung”.

Ein Sprecher des Finanzministeriums bewertete die bayerische Initiative dagegen als “Komödienstadl 2” und “schlechten Scherz”. “Die Erbschaftsteuer ist Ländersache. Von daher kann es keine Finanzierung durch Bund und Länder geben”, sagte der Sprecher. Offenbar habe die Union kein Interesse an einer schnellen Umsetzung des Vorhabens, kritisierte er. Die Einnahmen aus der Dividendenbesteuerung stehen Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam zu. Bislang müssen Aktionäre im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens 50 Prozent ihrer Dividendeneinnahmen versteuern.

Auf die Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer und die Senkung der Unternehmensteuer hatten sich Regierung und Opposition vor sieben Wochen auf dem so genannten Jobgipfel im Kanzleramt verständigt. Mit den beiden Gesetzentwürfen setzt Eichel diese Beschlüsse um.

Umstritten ist allerdings noch die Gegenfinanzierung der Unternehmensteuersenkung. Eichel will die Mindestgewinnbesteuerung für Unternehmen verschärfen und den Verlustabzug für Fonds beschränken, “die in erster Linie darauf abzielen, als Steuersparmodell ihren Anlegern Verluste zuzuweisen”. Die Regierung erhofft sich von ihrem “Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen” eine Förderung der Investitionsbereitschaft. “Der Standort Deutschland wird für Unternehmen attraktiver”, heißt es in der Gesetzesbegründung. Eine Verschiebung von Gewinnen ins Ausland lohne sich vielfach nicht mehr. Davon würden auch die Steuereinnahmen profitieren. Eichel erhofft sich Mehreinnahmen von 2,2 Mrd. Euro.

SPD-Fraktionsvize Joachim Poß warf der Union am Dienstag eine Blockadepolitik vor. Im parlamentarischen Verfahren müsse sie nun eindeutig Stellung beziehen. “Die Union kann weiterhin nein sagen, aber dann wird in aller Öffentlichkeit klar, daß ihre Forderungen nichts wert und nicht ehrlich gemeint sind”, erklärte Poß. svb

Artikel erschienen am Mi, 4. Mai 2005 – © WELT.de 1995 – 2005

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