Dopo la sentenza sulle tasse d’iscrizione universitarie

<94627233"> Germania – istruzione

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L’Associazione tedesca dell’istruzione superiore ha chiesto le dimissioni di Bulmahn, ministro Spd all’Istruzione:

è fallito il suo piano, non concordato con i Land, di creare università d’élite;

i suoi ripetuti tentativi di ampliare a spese dei Land le competenze federali hanno irritato i primi ministri e ministri dei Land di tutti i partiti;

il suo modello di retribuzione legato all’efficienza, chiamato W-Besoldung, non è altro che una demotivante perdita di stipendio.

I docenti universitari considerano le tasse di iscrizione uno strumento adeguato e necessario per il finanziamento delle università.

Si deve anche garantire che le tasse di iscrizione costituiscano una fonte di entrate aggiuntiva per gli istituti superiori, per migliorare le condizioni dell’insegnamento. I Land dovrebbero perciò impegnarsi con un patto sociale a mantenere gli stanziamenti statali per l’ammontare attuale e a incrementare il gettito delle tasse di iscrizione.

Nella legislazione dei Land dovrebbe essere stabilito che gli accordi di obiettivo concordati con gli istituti superiori possano essere modificati solo per legge.

È fondamentale che tocchi alle università decidere come impiegare le finanze aggiuntive ottenute tramite le tasse di iscrizione. I Land dovrebbero inoltre far sì che a nessuno venga precluso lo studio per motivi economici.

Il ministro all’Istruzione Csu della Baviera ritiene che i Land debbano avere la maggiore libertà d’azione possibile per le università.

La Baviera introdurrà presto tasse di iscrizione, che rimarranno alle università come finanziamento suppletivo, e come “terzo strumento” sarà finalizzato all’insegnamento. Gli studenti collaborano al finanziamento della loro università, creando una situazione di domanda-offerta.

La Baviera vuole dare alle università maggiore libertà nella riscossione dei contributi, stabilendo solo il limite massimo per legge, che dovrebbe essere sui €500. Un alleanza per l’innovazione dovrebbe far sì che le università abbiano la sicurezza di programmazione fino al 2008.

La Spd bavarese si è opposta all’introduzione delle tasse di iscrizione. I Land a guida socialdemocratica intendono temporaneamente mantenere “primo studio” esente da tasse di iscrizione, e migliorare il loro modello di conti-studio.

Il ministro all’Istruzione della Renania-Palatinato ha presentato una proposta di compensazione tra i Land, elaborata su modello svizzero, per cui il finanziamento dello studio non compete al Land che offre i posti di studio, ma al Land da cui provengono gli aventi diritto allo studio.

Tra i Land dovrebbero esserci compensazioni per ogni studente straniero per il finanziamento di base del posto di studio, l’ammontare deve essere riferito ad ogni specializzazione.

Un posto di studio in medicina costa allo Stato oltre €200 000, quello per scienze sociali o giuridiche solo €23 000.

Accolta favorevolmente dalla Conferenza dei ministri dell’Istruzione la sentenza di Karlsruhe che riconosce come competenza dei Land la regolamentazione delle questioni finanziarie per lo sviluppo delle università.

Favorevole anche la Associazione tedesca degli istitutori/donatori [??]per la scienza tedesca; i Land non dovrebbero stabilire nei dettagli la riscossione delle tasse di iscrizione, lasciandoli alle singole università, che potrebbero in tal modo divenire più competitive a livello nazionale e internazionale. <94627236"> Faz 05-01-26

<94627237"> Nach Studiengebühren-Urteil

Deutscher Hochschulverband: Bulmahn soll zurücktreten

26. Januar 2005 – Den Rücktritt von Bundesbildungsministerin Bulmahn (SPD) hat der Deutsche Hochschulverband verlangt. Sie habe sich innerhalb von sechs Monaten zum zweiten Mal vom höchsten deutschen Gericht bescheinigen lassen müssen, daß ihre hochschulpolitischen Entscheidungen verfassungswidrig seien. Das könne nicht ohne Konsequenzen bleiben, sagte der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Bernhard Kempen.

Die Liste ihrer Niederlagen und Fehlentscheidungen sei lang: Gescheitert sei der von Bulmahn ohne Abstimmung mit den Ländern ausgerufene Plan, Eliteuniversitäten zu bilden. Parteiübergreifende Irritationen bei Ministerpräsidenten und Ministern der Länder hätten ihre wiederholten Versuche hervorgerufen, Kompetenzen des Bundes zu Lasten der Länder zu erweitern. Kein Professor wolle freiwillig in das von ihr entwickelte Modell der W-Besoldung wechseln. Denn die sogenannte leistungsorientierte W-Besoldung sei nichts anderes als ein motivationshemmender Einkommensverlust.

„Studiengebühren grundsätzlich geeignet”

Die Professoren hielten Studiengebühren grundsätzlich für ein geeignetes und notwendiges Instrument der Hochschulfinanzierung. Allerdings müsse sichergestellt sein, daß Studiengebühren eine zusätzliche Einnahmequelle für die Hochschulen bilden, um die Situation der Lehre zu verbessern. Die Bundesländer sollten sich deshalb durch einen Staatsvertrag verpflichten, die staatlichen Finanzzuweisungen in der derzeitigen Höhe beizubehalten und das Gebührenaufkommen draufzusatteln. Das wäre eine Garantie, daß Studiengebühren den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung stehen.

Als weiteres Sicherungsinstrument sei in den Landesgesetzen festzulegen, daß mit den Hochschulen abgeschlossene Zielvereinbarungen nur durch ein förmliches Gesetz geändert werden könnten. Es sei unerträglich, daß Zielvereinbarungen nur eine Haltbarkeit von drei Monaten hätten, weil die Landesregierung die nächste Sparrunde zu Lasten der Hochschulen beschließe.

Finanzen der Studenten sollen keine Rolle spielen

Unterlegene Bulmahn warnt vor “Schnellverfahren”

Wesentlich sei, daß der Universität überlassen bleibe, wofür sie die durch Studiengebühren gewonnenen zusätzlichen Finanzmittel verwenden wolle. Sie sollten vor allem die Rahmenbedingungen des Studiums verbessern. Außerdem müßten die Länder dafür sorgen, daß niemand aus finanziellen Gründen vom Studium ausgeschlossen werde. Studiengebühren forderten ein bislang noch nicht vorhandenes Stipendien- und Darlehenssystem. Die finanzielle Situation des Studienbewerbers dürfe keine Rolle spielen.

Als wichtigste Weichenstellung für den Studienstandort Deutschland hat der bayerische Wissenschaftsminister Goppel (CSU) das Urteil aus Karlsruhe zum Hochschulrahm
enänderungsgesetz bezeichnet. Die Länder brauchten bei den Hochschulen einen möglichst umfassenden Freiraum.

Anbieter-Nachfrager-Situation

Im Hörsaal sitzen: Das soll in manchen Ländern bald 500 Euro im Semester kosten.

Bayern will alsbald Studiengebühren einführen. Allerdings sollen die Studienbeiträge als zusätzliche Gelder den Hochschulen bleiben und als „Drittmittel für die Lehre” gezielt in die Verbesserung der Lehre, wie etwa mehr Kleingruppenveranstaltungen, intensivere Studienberatung, studentische Tutorien oder die Beschaffung von Studienliteratur, investiert werden. So kämen sie den Studierenden unmittelbar zugute und begründeten ein neues Verhältnis zwischen Lehrenden und Lernenden. Studierende wirkten an der Finanzierung ihrer Hochschule mit, und es entstehe eine Anbieter-Nachfrager-Situation. Durch Studienbeiträge werde die Lehre an der Hochschule einen höheren Stellenwert bekommen. Um eine Betreuungssituation in einem international wettbewerbsfähigen Verhältnis herzustellen, sei eine Gebührenerhebung unausweichlich.

Bayern wolle den Hochschulen einen großen Freiraum bei der Erhebung der Beiträge gewähren und nur eine Obergrenze im Gesetz festschreiben, die nach Goppels Worten bei 500 Euro liegen soll. In Bayern solle ein Innovationsbündnis dafür sorgen, daß die Hochschulen Planungssicherheit bis zum Jahr 2008 besitzen. Die bayerische SPD hat entschiedenen Widerstand gegen die bevorstehende Einführung von Studiengebühren angekündigt.

„Mitnahmegewinne verhindern”

Die sozialdemokratisch geführten Länder wollen vorläufig beim gebührenfreien Erststudium bleiben und ihre Studienkontenmodelle ausbauen. Der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Zöllner (SPD) legte in Mainz ein nach Schweizer Vorbild entworfenes Modell des Vorteilsausgleichs (saldo/compensazione del vantaggio) in den Ländern vor. Das Urteil sei eine Chance, noch einmal grundsätzlich über die Hochschulfinanzierung zu sprechen. Danach ist für die Finanzierung des Studiums nicht mehr das Land verantwortlich, das Studienplätze zur Verfügung stellt, sondern das Land, aus dem die Studienberechtigten kommen. Ziel des Ausgleichs sei, Mitnahmegewinne zu verhindern, indem Landeskinder mit Studienplätzen aus den Nachbarländern versorgt würden. Studiengebühren widersprächen dem zentralen Ziel der Bildungspolitik, die Studierendenquote zu erhöhen. Die Länder sollten sich deshalb ohne Wettbewerbsverzerrungen zwischen Studienkonten oder Studiengebühren entscheiden können.

Zwischen den Ländern soll es nach Zöllners Vorstellungen Ausgleichszahlungen für jeden landesfremden Studierenden für die Grundfinanzierung des Studienplatzes geben – sie reicht bis ans Ende der Regelstudienzeit. Die Höhe der Ausgleichszahlungen richtet sich nach Fächergruppen, so daß eine Finanzierung zwischen den kostenintensiven medizinischen Angeboten und den weniger kostenintensiven Geisteswissenschaften möglich sei.

Teure Mediziner

Ein Studienplatz in Humanmedizin kostet den Staat mehr als 200.000 Euro für einen Hochschulabsolventen, ein sozialwissenschaftlicher oder rechtswissenschaftlicher hingegen nur 23.000 Euro. Die Ausgleichszahlungen an die Länder, die Studiengebühren erheben, sollen sich um die Höhe der Studiengebühren reduzieren. Das Modell solle durch einen Staatsvertrag verbindlich geregelt werden.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), die brandenburgische Wissenschaftsministerin Wanka (CDU), sagte, die KMK begrüße das Karlsruher Urteil, insofern es die für die Weiterentwicklung der Hochschulen bedeutsame Finanzierungsfrage eindeutig der Regelungskompetenz der Länder überlasse. In den nächsten Wochen müsse die KMK beraten, wie eine Zweckbindung der Einnahmen, die Sozialverträglichkeit von Gebühren zu regeln seien.

Ausdrücklich befürwortet hat auch der Deutsche Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft die Karlsruher Entscheidung. Endlich seien die Hochschulen nun in der Lage, international wettbewerbsfähig zu werden, sagte der Präsident des Stifterverbandes, Arend Oetker. Einer bundesweit einheitlichen Regelung bedürfe es nicht. Vielmehr sollten die Länder ihre jeweiligen Modelle wählen dürfen. Oetker rief die Landesminister auf, die Erhebung nicht allzu detailliert festzulegen, sondern die einzelnen Hochschulen grundsätzlich zur Erhebung von Studiengebühren zu ermächtigen, ihnen das „ob” und „wie” jedoch selbst zu überlassen. „Je mehr Gestaltungsspielraum die Hochschulen erhalten, desto besser können sie sich national und international positionieren”, sagte er. – Text: oll., Frankfurter Allgemeine Zeitung

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