Cosa rimane del vertice per il lavoro – Sarà subito eliminata solo l’imposta di successione

Germania, fisco, SPD, CSU, PMI    FAZ        05-11-02

  • Il limite massimo per gli ammortamenti passa dall’attuale 20% al 30%, in modo che i costi di acquisti e produzione possono essere conteggiati più velocemente abbassando temporaneamente la pressione fiscale.
  • La misura, valida per due anni, causerà minori entrate fiscali di €4,3md.
  • È stato mantenuto l’accordo sul condono dopo 10 anni dell’imposta di successione per le imprese che continuano a operare.
  • Concordato a €1mn. (€500 000 secondo Die Welt) il limite di fatturato delle imprese che possono rinviare il pagamento delle imposte a dopo l’avvenuto pagamento delle fatture da parte dei clienti, la possibilità di attuazione della facilitazione dipende dalla copertura finanziaria disponibile.
  • Possibilità, previa copertura finanziaria, di detrazione fiscale per le famiglie delle fatture di artigiani (detrazioni di 1/5 delle spese di ristrutturazione e manutenzione, oltre i €3000, per un max. di €600).

il modello di imposta sulle imprese preferito per la riforma dal gruppo di lavoro economia e tecnologia dovrebbe valere per tutte le forme giuridiche, e comprendere una componente generale e una comunale.FAZ         05-11-02
Was vom Job-Gipfel bleibt – Nur die Erbschaftsteuer wird schon gestrichen
02. November 2005 – Die Wirtschaft muß sich darauf einstellen, daß sich die ihnen von Union und SPD im März zugesagte Steuerentlastung weiter verzögert. Die Finanzfachleute aus Union und SPD sind sich einig, daß es 2008 eine Unternehmenssteuerreform geben soll. Dies teilte der hessische Ministerpräsident Roland Koch am Mittwoch nach Verhandlungen der zuständigen Arbeitsgruppe mit. Die Details der Reform würden noch besprochen. Bereits vorher sollten aber andere Anreize für die Wirtschaft geschaffen werden. Mit Ausnahme der Erbschaftsteuer-Befreiung wird also auf die auf dem Job-Gipfel verabredeten Steuersenkungen verzichtet.
Die Parteichefs von SPD und CSU, Franz Müntefering und Edmund Stoiber hatten am Montag abend mitgeteilt,
·          vor einer Unternehmensteuerreform sollten kleinere und mittelständische Unternehmen gezielt entlastet und so zu mehr Investitionen animiert werden. Ziel der Unternehmenssteuerreform ist eine rechtsformneutrale Besteuerung, die sicherstellt, daß Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen dieselbe Steuerlast tragen. Wie es weiter hieß, sollen die neuen Steuersätze international wettbewerbsfähig sein.
·          In der Zwischenzeit sollen die Abschreibungsbedingungen verbessert werden, um die Finanzierung von Investitionen zu erleichtern.
Steuerlast runter, Steuerlast rauf
·          So ist geplant, die degressive Abschreibungshöchstgrenze von derzeit 20 Prozent auf maximal den dreifachen linearen Satz oder 30 Prozent zu erhöhen. Damit könnten Anschaffungs- und Herstellungskosten schneller geltend gemacht werden, was die Steuerlast zunächst mindert, jedoch in späteren Jahren wieder erhöht. Diese Verabredung der Arbeitsgruppe Wirtschaft würde im Jahr der vollen Wirkung Mindereinnahmen von 4,3 Milliarden Euro nach sich ziehen.
Unterstellt wird, daß sich 2 Milliarden Euro durch höheres Wachstum selbst finanzieren. Zwei Jahre soll diese Sonderregelung gelten. In der Wirtschaft ist das Abrücken von den Job-Gipfel-Beschlüssen kritisch kommentiert worden. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, Ludolf von Wartenberg, sagte der F.A.Z.: „Die auf dem Job-Gipfel verabredete Steuerentlastung für Unternehmen war ohnehin durch die Wirtschaft gegenfinanziert. Wenn nicht einmal dieses Signal käme, wäre das fatal.” Er stellte anschließend die rhetorische Frage: „Wenn die große Koalition nicht einmal ein solches gegenfinanziertes Zeichen setzen kann, was dann?”
Von Umsatzgrenzen und Handwerkerrechnungen
Im März hatten Union und SPD beschlossen, die Körperschaftsteuer von 25 auf 19 Prozent zu senken, die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer auszuweiten und fortgeführten Unternehmen nach zehn Jahren die Erbschaftsteuer zu erlassen. Nur der letzte Punkt soll noch verwirklicht werden, dies jedoch zügig, wie es hieß.
·          Die Arbeitsgruppe Wirtschaft hat zudem beschlossen, die Umsatzgrenze, die es Unternehmen erlaubt, die Umsatzsteuer erst an das Finanzamt abzuführen, wenn Rechnungen bezahlt worden sind, auf eine Million Euro zu erhöhen. Ob es so kommt, hängt jedoch noch davon ab, ob die Finanzierung gesichert werden kann.
·          Dies gilt auch für die geplante Abzugsfähigkeit von Handwerkerrechnungen. Für private Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten soll ein Fünftel von bis zu 3000 Euro, also maximal 600 Euro, von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen werden.
Wie aus dem Umfeld der Unterhändler weiter verlautete, hat sich die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie schon auf ein Modell zur Reform der Unternehmenbesteuerung verständigt. Präferiert wird demnach das Konzept, das unter dem Dach der Stiftung Marktwirtschaft erarbeitet wird. Als Alternative wird das Modell des Sachverständigenrats genannt. Die von Wissenschaftlern und Praktikern entwickelte Unternehmensteuer soll für alle Rechtsformen gelten und setzt sich aus einer allgemeinen und einer kommunalen Komponente zusammen. Insgesamt soll die Belastung einbehaltener Gewinne zwischen 19 und 22 Prozent zuzüglich Gewerbesteuer oder einem im Konsens mit den Kommunen gefundenen Ersatz betragen. Von Ausschüttungen soll so viel nachversteuert werden, daß die Belastung ausgeschütteter Gewinne letztlich so hoch wie die anderer Einkünfte wäre. Das unterscheidet das Stiftungskonzept von der dualen Einkommensteuer, bei der mobile Einkommensfaktoren wie Kapital und Unternehmensgewinne geringer als weniger mobile wie Arbeit besteuert werden. Dieses System propagiert der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
…es sei denn, es kostet Geld
Nach der internen Verabredung gilt alles als beschlossen, was in großer Runde verabredet wurde, es sei denn es kostet Geld. Diese Punkte sollen in einen „Korb” kommen, über den zum Schluß entschieden werden soll. Bisher gilt als übergeordnetes Ziel, den Bund im Jahr
2007 um 35 Milliarden Euro zu entlasten, damit Deutschland den europäischen Stabilitätsvorgaben wieder entspricht. Neue Mehrausgaben und Mindereinnahmen sind da noch nicht berücksichtigt.
Etwas mehr Steuereinnahmen
Zum ersten Mal seit fünf Jahren kann der Staat wieder mit höheren Steuereinnahmen rechnen. Wie aus Schätzerkreisen verlautete, zeigt das Tableau des Bundesfinanzministeriums für 2005 Mehreinnahmen von 3,2 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Mai, davon entfallen 1,1 Milliarden Euro auf den Bund. Der Gesamtstaat könnte dann mit 448,2 Milliarden Euro rechnen. Für 2006 wird mit einem Plus von 200 Millionen Euro gegenüber der Maischätzung für Bund, Länder und Gemeinden gerechnet (dann 456,8 Milliarden Euro). Für den Bund werden dann jedoch im Vergleich zur letzten Prognose wieder Ausfälle von 1,2 Milliarden Euro erwartet. Hauptprofiteur der Schätzung seien die Gemeinden, weil sich die Gewerbesteuer besser als erwartet entwickele, hieß es. Der Bund verliere, da seine Mineralölsteuereinnahmen wegen der Preissteigerungen deutlich hinter den Erwartungen zurückblieben.
Seit fünfzig Jahren gibt es den Arbeitskreis Steuerschätzung, der zweimal im Jahr zusammenkommt: im Mai zur großen Prognose, die über fünf Jahre reicht, und im November zur Feinbestimmung der Einnahmen des laufenden und des nächsten Haushaltsjahres. Die Fachleute von Bund, Ländern und Gemeinden sowie Wirtschaftsforschungsinstituten, Sachverständigenrat und Deutscher Bundesbank tagen diesen Mittwoch und Donnerstag in Rostock-Warnemünde.
Text: mas., F.A.Z., 02.11.2005, Nr. 255 / Seite 15

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