Germania, Pol. interna, Riforme, federalismo Die Welt 06-07-09
Le più importanti modifiche e i maggiori difetti della „madre
di tutte le riforme”
Peter Müller
Approvata che dal Bundesrat la Riforma federale tedesca, la maggiore
modifica dal 1949.
I punti principali:
– Delimitazione Competenze:
cade la regola per cui il Bundesrat poteva bloccare tutte le leggi approvate
dai Land; la percentuale di leggi che deve essere approvata anche dal Bundesrat
passa dal 60% precedente al 30-40%.
– Competenze dei Land: ordinamento
giuridico del pubblico impiego, retribuzione e previdenza per i dipendenti dei
Land e dei comuni; normativa del diritto di manifestazione, dell’esecuzione
della pena, dei ricoveri (asilo?) e della normativa su negozi e ristorazione.
– Diritto di deroga: in casi eccezionali
i Land potranno derogare da leggi federali; a sua volta lo Stato può ridefinire
leggi da cui i Land hanno deciso di derogare.
– Educazione: i Land hanno
tutte le competenze sulle scuole. i Land possono emanare propri regolamenti sull’ammissione
ad una facoltà universitaria. Lo Stato, previa approvazione di tutti i Land,
può decidere programmi speciali per gli studi universitari come la creazione di
posti aggiuntivi, un modo per consentire la continuazione degli incentivi allo
studio universitario.
– Ambiente: lo Stato mantiene le
competenze per la salvaguardia dell’ambiente, del paesaggio e dell’equilibrio idrico.
L’industria lamenta la possibilità già concordata di deroga dalle direttive
federali da parte dei Land, che ad esempio per un’impresa di riciclaggio a
livello nazionale potrebbe significare un regolamento diverso da un Land all’altro.
– Disciplina di bilancio: come
lo Stato anche i Land hanno ora l’obbligo al risparmio, le sanzioni pecuniarie UE
riguardano lo Stato per il 65% e i Land per il 35%.
– Europa:
limitato il diritto di consultazione dei Land a Bruxelles, possono rappresentare
la Germania solo per le questioni riguardanti educazione scolastica, cultura e trasmissioni
radio.
– Berlino
capitale, scritto nella Costituzione.
Coas manca da fare: non è stata affrontata la riforma finanziaria, prima
del termine della legislazione dovrà essere deciso quali tasse competono allo
Stato e quali ai Land e la nuova regolamentazione sulla perequazione
finanziaria dei Land; in discussione anche un patto di stabilità nazionale per limitare l’indebitamento
dei Land.
Die Welt 06-07-09
Die
wichtigsten Änderungen und die größten Mängel der "Mutter aller
Reformen"
Mit der
Zustimmung des Bundesrats zur Föderalismusreform werden die Kompetenzen von
Bund und Ländern klarer abgegrenzt
von Peter Müller
Die grösste Verfassungsänderung seit 1949 bedeutet Schwerstarbeit für Juristen. Denn
damit die "Mutter aller Reformen" (Edmund Stoiber, CSU) Realität
wird, müssen zwei Dutzend Artikel des Grundgesetzes ebenso geändert werden wie
eine Reihe anderer Gesetze. Die "Welt am Sonntag" dokumentiert die
wichtigsten Punkte des Kompromißwerks, das mit der Zustimmung des Bundesrates
am Freitag nun beschlossen ist.
-Klare Zuständigkeiten: Mit
einer klareren Kompetenzabgrenzung erhalten Bundestag und Landtage mehr
alleinige gesetzliche Gestaltungsmöglichkeiten. Bisher konnte der Bundesrat
alle zustimmungspflichtigen Gesetze blockieren, also jene, die die
Landesbehörden ausführen müssen. Diese Regel fällt in Zukunft weg. Damit soll
die Quote der Gesetze, denen der Bundesrat zustimmen muß, von jetzt 60 auf 30
bis 40 Prozent sinken.
-Wer darf was? Den teilweisen
Verzicht auf ihre Vetomöglichkeit im Bundesrat hat der Bund den Ländern mit
weitgehenden Zugeständnissen abkaufen müssen. Künftig sind die Länder zuständig für Dienstrecht,
Besoldung und Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten. Ihnen obliegt
zudem die Regelung des Demonstrationsrechts, des Strafvollzugs, des Heimrechts
sowie des Ladenschluß- und des Gaststättenrechts. Experten kritisieren vor
allem, daß nun die Länder für Pflegeheime und den Strafvollzug zuständig sind. Wo
zwingende Vorgaben des Bundes fehlen, setze sich der Sparzwang der
Länderfinanzminister durch, so ihre Befürchtung. Das Ergebnis sei ein Wettlauf
nach unten.
-Abweichungsrechte: Künftig können die Länder in Ausnahmefällen
von Gesetzen des Bundes abweichen. Dies soll zu mehr
"Wettbewerbsföderalismus" führen. Jedoch kann der Bund Gesetze, die
von Ländern abweichend geregelt werden, seinerseits wieder neu fassen. Das befürchtete Hin
und Her hat unter Experten auch schon einen Namen: "Pingpong-Effekt".
-Bildung: Die Länder werden in
ihrer Bildungspolitik gestärkt. Für die Zulassung zum Studium kann künftig jedes Land eigene Regelungen
treffen. Der Bund kann
aber Sonderprogramme im Hochschulbereich etwa zur Schaffung zusätzlicher Studienplätze
auflegen, wenn alle Länder zustimmen. Gerade für den letzten Punkt
hatten viele Bildungspolitiker bis zuletzt gefochten. Sie wollten zumindest
eine Hintertür für die Förderung von Universitäten offenhalten. Bei den Schulen allerdings haben
allein die Länder das Sagen.
-Umwelt: Der Bund erhält direkte Kompetenzen für
Naturschutz, Landschaftspflege und Wasserhaushalt. Damit kann er
erstmals ein Umweltgesetzbuch schaffen. Vor allem die Industrie bemängelt
jedoch die ebenfalls vereinbarte Möglichkeit der Länder, von den Bundesvorgaben
abzuweichen. Im Extremfall bedeute dies, daß etwa ein bundesweit tätiges
Recyclingunternehmen von Land zu Land unterschiedliche Auflagen zu beachten
hat. Das koste unnötig Geld.
-Haushaltsdisziplin: Zukünftig
werden Bund und Länder im Grundgesetz zur Sparsamkeit verpflichtet. Sanktionszahlungen
an die EU trägt der Bund zu 65, die Länder tragen bis zu 35 Prozent.
-Europa: Die Rechte der Länder
bei der Mitsprache in Brüssel werden beschränkt. Sie dürfen Deutschland nur bei Verhandlungen über
schulische Bildung, Kultur und Rundfunk vertreten.
-Berlin als
Hauptstadt: Die Funktion Berlins als Hauptstadt wird als Bundesaufgabe
festgeschrieben. Mehr Geld für das Bundesland Berlin bedeutet diese Regelung
jedoch nicht zwingend.
-Was bleibt zu tun? Die Reform
der Finanzverfassung wurde bislang ausgeklammert. Jetzt soll bis zum Ende der
Legislaturperiode geklärt werden, welche Steuern dem Bund und welche den
Ländern zustehen und wie der Länderfinanzausgleich neu geregelt wird. Auch ein
nationaler Stabilitätspakt zur Begrenzung der Landesverschuldung ist im
Gespräch.
Artikel
erschienen am 9. Juli 2006 © WAMS.de 1995 – 2006