Hartz IV – Il governo fa controllare i disoccupati

Germania, mercato lavoro, disoccupazione, riforme             Faz        06-05-03

Hartz IV – Il governo fa controllare i disoccupati

Con la legge applicativa
della Hartz IV, la SGB-II, approvata dal governo tedesco di grande coalizione,
che entrerà in vigore dal 1° agosto 2006, sono previsti controlli esterni più severi
sui disoccupati, con risparmio di €400mn. nel 2006,  e dal 2007 1,2MD. l’anno.

   
Sarà
verificata la reale disponibilità del disoccupato ad accettare un lavoro.

   
I futuri disoccupati
di lungo periodo dovranno accantonare più denaro per la previdenza per gli
anziani, senza decurtazione delle prestazioni previste dalla Hartz IV.

   
L’importo
esente da contributi sarà aumentato da €200 a 250, mentre sarà diminuito quello
per gli altri redditi da 200 a 150 euro.

   
Sarà anche
diminuito l’ammontare patrimoniale esente da imposta per i figli dei percettori
di sussidi di disoccupazione.

Nel bilancio corrente
sono previsti €24,4MD per prestazioni passive previste dalla Hartz IV…

   
Per il
sussidio di disoccupazione II erogati €7MD. nel primo trimestre 2006, non
potranno mantenere questo livello per il resto dell’anno.

L’Associazione dei datori di lavoro tedeschi chiede di eliminare le indennità di transizione
dal precedente sussidio di disoccupazione a quello attuale (Arbeitslosengeld II),
e il sussidio di disoccupazione per i lavoratori oltre i 58 anni che non
vogliono più lavorare. […] «È giustificato solo 
ciò che è realmente necessario per assicurarsi da vivere»,

Critiche dai Verdi per i risparmi sui disoccupati varati dalla Grosse
Koalition, che ne preannunciano altri.

Faz         06-05-03

Hartz IV – Regierung
läßt Arbeitslose kontrollieren

Arbeitslos,
aber arbeitswillig? Nur dann ist der Staat zahlungswillig

03. Mai 2006

Durch schärfere Kontrollen der
Arbeitslosengeld-II-Empfänger sowie effizientere Verwaltungsabläufe will die
Bundesregierung in diesem Jahr 400 Millionen Euro und von 2007 an jährlich rund
1,2 Milliarden Euro sparen.

Das geht aus
den Formulierungshilfen der Koalitionsfraktionen
zum SGB-II-Fortentwicklungsgesetz hervor
, die an diesem Mittwoch vom
Kabinett gebilligt wurden. Das
Gesetz setzt unter anderem auf verstärkte Außendienst-Kontrollen der
Erwerbslosen
, einen Datenaustausch zwischen den Behörden sowie eine
Beweislastumkehr für eheähnliche Partnerschaften.

Außendienst-Prüfungen
und Sofortangebote

Zudem soll die Arbeitswilligkeit der Erwerbslosen durch
Sofortangebote überprüft werden.
Das Gesetz soll zum 1. August in Kraft treten und bedarf der Zustimmung
des Bundesrats.

Allein durch verschärfte Außendienst-Prüfungen könnten
jährlich bis zu 450 Millionen Euro gespart werden,
betonte der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundesarbeitsministerium, Gerd Andres. "Es geht nicht um
Leistungskürzungen. Wer der Hilfe bedarf, bekommt sie auch und hat einen
Rechtsanspruch darauf", sagte der SPD-Politiker der "Hannoverschen
Allgemeinen Zeitung". Wer aber die Hilfe beanspruche, obwohl er nicht
bedürftig sei, und beispielsweise eigenes Vermögen verschweige, betrüge die
Gesellschaft.

   
Wie
aus den Eckpunkten, die der Nachrichtenagentur Reuters vorliegen, weiter
hervorgeht, sollen künftig
Langzeitarbeitslose mehr Geld für die Altersvorsorge zurücklegen dürfen, ohne
daß ihnen Leistungen nach dem Hartz-IV-Gesetz gekürzt werden.

   
Die
entsprechenden Freibeträge sollen von 200 auf 250 Euro erhöht, dafür aber der
Freibetrag für sonstiges Vermögen wie Wertpapiere oder Sparguthaben von 200 auf
150 Euro je Lebensjahr gekürzt werden.

   
Außerdem
soll der Vermögensfreibetrag für Kinder von Arbeitslosengeld-II-Beziehern
gesenkt werden. Das Gesetz sieht aber auch Leistungsverbesserungen wie eine Pauschale
für Babyerstausstattung sowie Zuschüsse für Bafög-Empfänger vor.

In den laufenden Bundesetat sind 24,4 Milliarden Euro für
passive Leistungen nach dem Hartz-IV-Gesetz eingestellt
; hinzu kommen rund 6,5 Milliarden Euro für Eingliederungsleistungen
und 3,5 Milliarden Euro für Verwaltungskosten. In den ersten drei Monaten hat
der Bund bereits 7 Milliarden Euro an Arbeitslosengeld II gezahlt; dieser
Betrag könne aber nicht auf Ausgaben von 28 Milliarden Euro für das Gesamtjahr
hochgerechnet werden, betont das Ministerium.

Grünen
kritisieren die Einsparungen

   
Die Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA)
rief den Gesetzgeber auf, die Fürsorge auf die für eine
menschenwürdige Existenz erforderlichen Leistungen" zu konzentrieren
.

   
Die
befristeten Zuschläge beim Übergang vom Arbeitslosengeld zum Arbeitslosengeld II müßten umgehend
wegfallen, ebenso der erleichterte Arbeitslosengeldbezug für mindestens 58
Jahre alte Arbeitnehmer, die nicht mehr vermittelt werden wollen.
Außerdem
sollten der Datenabgleich verbessert und Leistungsempfänger zur Teilnahme an
Telefonbefragungen verpflichtet werden. "Datenschutz darf nicht
Täterschutz sein." Auch müsse die Höhe des Arbeitslosengelds II anhand der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe objektiv und vorurteilsfrei überprüft
werden. "Gerechtfertigt ist nur, was zur Sicherung des Lebensunterhaltes
wirklich notwendig ist."

   
Die Grünen kritisierten die Einsparungen. Die große Koalition setze "auf noch
schärferes Fordern statt Fördern und läutet damit ihre nächste Kürzungsrunde gegenüber
den Langzeitarbeitslosen ein", rügte der Sozialpolitiker Markus Kurth. Lebensformen
wie Wohngemeinschaften würden "dem Generalverdacht des Leistungsbetrugs"
unterstellt, da neuerdings ein Jahr des Zusammenwohnens ausreichen solle, um
eine Bedarfsgemeinschaft zu begründen. Für Hartz-IV-Empfänger werde es künftig
noch schwerer, der sozialen Isolation zu entfliehen. Das Erwerbslosenforum warf
Andres Volksverdummung und Diffamierung vor und kündigte Widerstand gegen das
Gesetz an.

Text: F.A.Z.,
03.05.2006, Nr. 102 / Seite 13, mmue.

 

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