Germania, fisco, imprese
Die Welt 06-04-08
Imposte sulle imprese: nessuna riforma radicale
Germania: in discussione progetto riforma fiscale sulle
imprese, per l’estate la presentazione definitiva.
Prevista riduzione del 15% per imposta su imprese e sgravi
per e società di persone.
– Ci
sono in Germania 500 000 società di capitali, sottoposte ad aliquota del
25% + la imposta sulla attività e l’addizionale di solidarietà, = imposizione
fiscale del 38,65%, tra le più alte a livello internazionale.
– 400 000
le società di persone + 2 3000 imprese individuali: imposta sul reddito
dal 15 al 42%.
– Il
ministro delle Finanze, Peer Steinbrück (SPD), punta a ridurre sotto il 30% l’imposta;
il 92,3 delle società di persone e il 96,6% di quelle individuali sono già sotto
il 30% di imposizione.
– Si
prevede di eliminare per 10 anni il debito fiscale per gli eredi che mandano
avanti un’azienda.
Il governo di grande coalizione
punta a maggiori riduzioni di quanto concordato da SPD e Union nel vertice sul
lavoro del marzo 2005. (riduzione dell’aliquota sulle imprese al 19%, e sgravio
dell’imposta di successione e di attività per le società di persone) Per
ridurre l’imposizione totale sotto il 30% occorre ridurre maggiormente l’imposta sulle imprese.
Un punto di riduzione significa circa €1MD di minor introiti fiscali, da
coprire con eliminazione di facilitazioni fiscali
Die Welt 06-04-08
Unternehmensteuer: Radikalreform bleibt aus
Körperschaftsteuer soll auf 15 Prozent sinken –
Entlastung von Personengesellschaften bei Erbschaftsteuer geplant
von Cornelia Wolber
Berlin – Noch
werden im Bundesfinanzministerium die unterschiedlichen Modelle für eine
Unternehmensteuer geprüft. Bis zur
Sommerpause will Minister Peer Steinbrück (SPD) Eckpunkte bekanntgeben. Doch schon jetzt zeichnet sich ab, daß es
keine Radikalreform für Unternehmen geben wird. Das erfuhr die WELT aus
Kreisen des Ministeriums.
Die Modelle der Stiftung Marktwirtschaft und des
Sachverständigenrates verursachten Steuerausfälle in hoher zweistelliger
Milliardenhöhe. Das sei
"in der mittelfristigen Finanzplanung nicht darstellbar", heißt es im
Ministerium.
–
Steinbrück hatte mit Blick auf die
Finanzlage der Öffentlichen Kassen mehrfach betont, daß die
Reform möglichst "aufkommensneutral" sein müsse, also keine zusätzlichen
Steuerausfälle verursachen dürfe.
Bedenken gibt
es im Finanzministerium auch angesichts der hiesigen Unternehmenslandschaft.
–
Danach gibt es 500 000
Kapitalgesellschaften.
Sie unterliegen der Körperschaftsteuer mit einem Satz von 25 Prozent. Zusammen
mit der Gewerbesteuer und dem Solidaritätszuschlag
ergibt sich eine Steuerbelastung von 38,65 Prozent. Das ist international
Spitze.
–
Ferner
gibt es 400 000 Personengesellschaften
und 2,3 Millionen Einzelunternehmen. Sie unterliegen dem progressiven Tarif
der Einkommensteuer mit einem Eingangssatz von 15 und einem Spitzensatz von 42 Prozent.
"Unser
ehrgeiziges Ziel ist es, den Steuersatz für die Unternehmen auf unter 30
Prozent zu senken", heißt es im Finanzministerium. Unter
dieser Marke lägen aber schon heute 92,3 Prozent der Personengesellschaften und
96,6 Prozent der Einzelunternehmen. Handlungsbedarf im Rahmen der
Einkommensteuer gebe es also neben den
Kapitalgesellschaften eben nur für maximal 3000 Personenunternehmen. Es
wird nach Wegen gesucht, den betroffenen Personengesellschaften den Weg in die
für sie geeignetere Besteuerung zu ebnen.
Fest steht: Die Bundesregierung wird mehr machen als
beim Jobgipfel vom März 2005 beschlossen. Damals halten sich die Spitzen von SPD und Union darauf verständigt,
den Satz der Körperschafsteuer auf 19 Prozent zu senken und Personengesellschaften
bei der Erbschaft- und Gewerbesteuer zu entlasten.
Um die steuerliche Belastung
"unter 30 Prozent" zu halten, müßte der Satz der Körperschaftsteuer
noch weiter gedrückt werden. "Das heißt, wir würden deutlich mehr
machen, als damals vereinbart", so ein mit dem Projekt Vertrauter.
Jeder Prozentpunkt mehr bedeutet
Steuermindereinnahmen von rund einer Mrd. Euro. Diese müßten
durch Streichen von Steuervergünstigungen weitgehend finanziert werden.
Die Kritik der
Wirtschaft ist dennoch programmiert. "Aber wer mehr Entlastung will, soll
auch sagen, woher das Geld kommen soll". Man könne nicht einerseits die
Sanierung der Etats fordern und auf der anderen Seite Milliardenlücken in die
Haushalte reißen, heißt es im Ministerium. Zumal
gleichzeitig den Steuerzahlern und Rentner viel zugemutet werden würde. "Die soziale Balance muß gewahrt bleiben".
Abgesehen von den hohen Steuerausfällen hätten die
Modelle der Stiftung Marktwirtschaft und des Sachverständigenrates auch
inhaltliche Schwachstellen. So würde die von der Stiftung
vorgesehene Sonderregelung für Kleinbetriebe dem Ziel der Steuervereinfachung
entgegen laufen. "Das würde den geplanten Bürokratie-Check im
Kanzleramt nicht bestehen".
–
Beim Modell des Sachverständigenrates
stößt die geplante Einführung einer Abgeltungssteuer (imposta sui
compensi] von 25 Prozent für Firmengewinne und sämtliche Kapitalerträge auf
Bedenken. Daraus würden sich weitere Steuermindereinnahmen
"im hohen einstelligen Bereich" ergeben. Zudem würden nur 1,5 Millionen Steuerzahler
profitieren. Der kleine Mann ginge leer aus. Zu dem fordern beide
Modelle die Abschaffung der Gewerbesteuer. Das von der Stiftung Marktwirtschaft
alternativ vorgeschlagene "Vier-Säulen-Modell" stößt bei den Kommunen
jedoch auf Ablehnung. Gegen die Kommunen sei jedoch keine Politik zu machen.
"Wir
brauchen eine Lösung mit Augenmaß", lautet die Marschroute. Die könnte
heißen: Die Sätze der Körperschafsteuer sinken und für Personengesellschaften
wird die Erbschaftsteuer mittelstandskonform reformiert. Geplant ist, für Betriebserben die
Steuerschuld binnen von zehn Jahren auf Null zu drücken, wenn sie den Betrieb
weiterführen. "Hieran wird mit Hochdruck gearbeitet." Mit dem
Koalitionsvertrag sei das in jedem Fall vereinbar.
Artikel
erschienen am Sa, 8. April 2006 © WELT.de 1995 – 2006