Discussione sui costi per le missioni militari nella grande coalizione

Germania, governo, finanze, missioni militari         Die Welt              05-10-27

Hans-Jürgen Leersch

I rappresentanti per la Difesa di CDU e SPD vorrebbero che le future missioni non vengano più finanziate con il bilancio per la difesa, ma con quello dell’amministrazione finanziaria generale, quelli del Bilancio non accettano la proposta.

Union e SPD avevano concordato che il governo federale potesse decidere missioni all’estero con il consenso del Bundestag, in caso di necessità e per la difesa degli interessi nazionali. [vedi artt. A suo tempo, riportati su art. politica estera in Africa]
Toccherebbe in tal caso al governo procurare le necessarie risorse: le missioni non previste nel capitolo 14 (quello per la Bundeswehr) devono essere finanziate in base al capitolo finanziario 60 (quello dell’amministrazione finanziaria generale), alleggerendo  in tal modo il bilancio della Bundeswehr.
Finora gli acquisti di armamenti non venivano calcolati come investimenti. Avanza l’idea di calcolare come investimenti le spese non di consumo del bilancio della Difesa, questo in relazione sia ai principi della Costituzione tedesca (che non consente che il deficit statale superino gli investimenti, sia per le regole di Maastricht). Circa ¼ del bilancio della Bundeswehr (circa €6,5md.) potrebbero essere calcolato come investimento; i crediti chiesti dallo Stato potrebbero aumentare di altrettanto, senza entrare in contrasto con la Costituzione.Die Welt 05-10-27
Kosten für Auslandseinsätze in großer Koalition umstritten
Haushaltspolitiker sperren sich
von Hans-Jürgen Leersch
Berlin – Zwischen Verteidigungs- und Haushaltspolitikern der neuen großen Koalition bahnt sich ein Streit um die Kosten der Auslandseinsätze der Bundeswehr an. Während sich die Verteidigungspolitiker von Union und SPD schnell einig waren, die Kosten für künftige Auslandseinsätze nicht mehr aus dem Verteidigungsetat zu finanzieren, wollen die Haushaltspolitiker von Union und SPD dieser Linie nicht folgen. Wahrscheinlich kann die Frage erst in einem Spitzengespräch der Parteivorsitzenden geklärt werden.
Union und SPD hatten in den Verhandlungen zur Verteidigungspolitik vereinbart, daß die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages Auslandseinsätze beschließen könne, soweit sie politisch notwendig seien und im nationalen Interesse lägen. Die Regierung werde Sorge dafür tragen, daß die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen. Weiter heißt es: "Dabei muß sichergestellt sein, daß nicht im Einzelplan 14 etatisierte Auslandseinsätze aus dem Einzelplan 60 finanziert werden." Damit könnte der Bundeswehr-Etat (Einzelplan 14) stark entlastet werden, wenn künftige Auslandseinsätze wieder aus dem Einzelplan 60 (allgemeine Finanzverwaltung) finanziert würden.
Um die Investitionsquote im Gesamthaushalt heraufzuschrauben, strebt die große Koalition eine Neuregelung bei Anschaffungen der Bundeswehr an. Bisher wurden Rüstungsbeschaffungen nicht als Investitionen im Sinne des Grundgesetzes bewertet. Das soll jetzt anders werden: "Es wird angestrebt, daß nichtkonsumtive Ausgaben im Verteidigungshaushalt in den Haushaltsgrundsätzen entsprechend europäischer Regelungen als Investitionen gewertet werden." Etwa ein Viertel des Bundeswehrhaushaltes (rund 6,5 Milliarden) könnte damit als Investitionen angesehen werden. Entsprechend höher könnte die staatliche Kreditaufnahme werden, ohne daß gegen das Grundgesetz verstoßen würde, wonach die Kreditaufnahme insgesamt nicht höher sein darf als die Investitionen.
Am Privatisierungskurs soll es keine größeren Abstriche geben: Entscheidende Kriterien für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft "müssen ein Effizienzgewinn für die Bundeswehr und ihre Entlastung von Aufgaben sein, die nicht zu den Kernaufgaben gehören", heißt es in der Vereinbarung. Eine kritische Überprüfung und gegebenenfalls erforderliche Anpassung soll vorgenommen werden. "Dies umfaßt Haushalts- und Vergaberecht ebenso wie geplante Projekte unter Berücksichtigung bislang gewonnener Erfahrungen." In der Union wird diese Formulierung als Beschränkung für die Privatisierungsgesellschaft Gebb bewertet, deren wirtschaftlicher Erfolg umstritten ist. Die von ihrem früheren Haushaltsexperten Dietrich Austermann aufgestellte Forderung nach Auflösung der Gebb wurde von der Union offenbar nicht mehr weiterverfolgt.
Verteidigungsminister Peter Struck hatte sich allerdings klar zur Gebb bekannt. Er erwartet auch nicht, daß sein Nachfolger Franz Josef Jung (CDU) größere Veränderungen vornimmt. Er sehe eine große Kontinuität bei seinem Nachfolger, sagte Struck.
Artikel erschienen am Don, 27. Oktober 2005 © WELT.de 1995 – 2005

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